
Am 1. März 2009 ruft die Jurastudentin Mehsa L. in Frankfurt die Nummer 112 an, die europaweite Notrufnummer. Der Notfall, um den es geht, ist ihre Mutter. Symptome: Herzrasen, Atemnot, Fieber, Ausschlag. Der Mann, der den Notruf entgegen nimmt, ist der Feuerwehrmann Michael L. Er stellt die Ferndiagnose “grippaler Infekt” und verweist die Anruferin auf den ärztlichen Notdienst. Mehsa L. bedankt sich. Sie ruft kurz darauf noch einmal an, weil sie sich in der Aufregung die Nummer nicht aufgeschrieben hat. Als sie zum dritten Mal anruft, ist sie panisch,: der Notdienst kann nicht kommen und “die Mutter kotzt sich die Seele aus dem Leib”. Sie fordert einen Notarzt an. Das hätte sie besser nicht tun sollen.
Stefan Behr schildert in seinem hervorragenden Artikel die weiteren Ereignisse so: ” “Wenn Sie sich nicht benehmen können, dann haben Sie Pech gehabt, dann gibt´s auch keine Hilfe”, blafft L. sie an. Sie will seinen Namen wissen. “Mein Name ist Feuerwehr”, sagt der und legt auf. Beim vierten Anruf ist Mehsa L. völlig aufgelöst. Diesmal geht ein Kollege von L. dran. “Heißen Sie auch Feuerwehr?” fragt sie unter Tränen. “Ja, wir heißen alle so”, sagt der. Erst als sie die Symptome schildert, ist der Kollege alarmiert – und schickt einen Rettungswagen, die Polizei hinterher. Man will die Anruferin wegen Missbrauch des Notrufs anzeigen, nachdem die selbst mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gedroht hat. Die nächsten Anrufe, die aufgezeichnet werden, laufen zwischen Polizei und Feuerwehr. Wie es denn laufe mit “der Tante, die ins Telefon geplärrt hat”, will Michael L. wissen. Schlecht, antwortet ein Polizist. Die Mutter liegt mit einem schweren allergischen Schock im Krankenhaus. Sie wird eine Woche lang dort bleiben müssen. “Ich nenne auch nicht Eure Namen, soll sie selbst rausfinden”, sagt der Polizist.” (Frankfurter Rundschau 22.4.)
Dabei ist es nicht geblieben. Mehsa L. hat Anzeige erstattet, diese Woche war der Prozess. Das Verfahren wird gegen Zahlung von 2500 Euro an eine karitative Organisation eingestellt. Interessant sind an diesem Fall verschiedene Aspekte: Zunächst mal der schöne Satz: “Mein Name ist Feuerwehr”. Damit soll die zudringlichen Anruferin nicht nur daran gehindert werden, ihren die Hilfe verweigernden Helfer zu identifizieren, wobei die Frankfurter Polizei routiniert Amtshilfe leistet. Der Feuerwehrmann geht mannhaft vor der “plärrenden Tante” hinter der ganzen Institution in Deckung und macht der Hilfesuchenden klar, dass sie ALLMÄHLICH mit ihrer kotzenden und keuchenden Mutter nervt. Schließlich ist ja ein Notruf noch für andere da! Als Begründung für seine Weigerung, den Namen zu nennen, gab Michael L. vor Gericht an, dass es in Frankfurt “viele Kulturen gibt, die lösen ihre Probleme anders als vor Gericht. Ein Drama in einer orientalischen Familie – da ist manchen nicht mehr klar, wer Herr im Haus ist.” Das ist schlecht, denn einen Herrn im Haus muss es immer geben und der Herr im Haus ist hier die Frankfurter Feuerwehr und die lässt sich an ihrer schönen Notrufnummer ungern von orientalischen Familien belästigen. Man merkt auch die Lesefrüchte der BILD-Lektüre an den langen Tagen, wenn die Feuerwehr auf den nächsten Einsatz wartet: “orientalische Familie” und “Drama” gehören naturgemäß zusammen, auch wenn es um eine Allergie geht. Wobei die Forderung nach gutem Benehmen, mit der die Hilfeleistung verweigert wird, ja eher an die FAZ-Leser und das Wiederaufblühen der Benimmkultur denken lässt. Michael L toppte diese Argumentation aber noch durch dass, was er weiter zu seiner Verteidigung vorbrachte: “Alle, die sich melden, sind arbeitslos und alle wollen sofort einen Notarzt.” Dieser Satz ist schon im Fall von Mehsa L. falsch , denn sie ist nicht arbeitslos sondern Jurastudentin, kurz vor dem ersten Staatsexamen -und wäre sie es nicht, sie hätte als Deutsche mit iranischen Wurzeln kaum gewagt, einen Prozess gegen die Feuerwehr zu beginnen. Er ist aber darüber hinaus unsinnig. Was soll die Behauptung sagen, alle Anrufer seien arbeitslos? Sie soll sagen, die den Notruf anrufen, sind sowieso Parias, der Bodensatz, nämlich Arbeitslose oder Orientalen, denen man als aufrechter Feuerwehrmann die Hilfe zu Recht verweigern darf, weil sie sie doch nur missbrauchen. Ist ein solches Denken und Tun aber wirklich nur “schlechtes Benehmen”, wie der Richter Michael L attestierte-schon wieder eine reine Benimmfrage, also? Ist es nicht, Pardon, a bissl faschistisch? Und hat es nicht mit den Hetz-Wellen, die permanent von Westerwelle und den Privatsendern auf die Hartz-IV-Empfänger niederprasseln, zu tun? Was aber, wenn tatsächlich überproportional viele Arbeitslose die Notrufnummer anrufen, deren Notlage meistens keine ist, zumindest keine, gegen die die Feuerwehr etwas ausrichten kann; vielleicht aus der vagen kindlichen Empfindung heraus, die große Feuerwehr mit ihren tollen roten Autos werde kommen und sie retten. Aber sie wird nicht kommen, my dears… Und wenn, wird Sie Euch dafür hassen.
Jedes Mal, wenn ich solche Äußerungen wie die des Frankfurter Feuerwehrmannes Michael L.lese reagiere ich äh, allergisch: Herzrasen, Atemnot…Aber was bringt das? Vielleicht sollte man stattdessen die Verhältnisse so gestalten, dass die 112 häufiger aus den Frankfurter Villenvierteln angerufen wird, damit auch die Frankfurter Feuerwehr zufrieden sein kann. Eine Finanztransaktionssteuer wäre ein erster Schritt.