Hausdurchsuchung in Frankfurt war rechtswidrig
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Frankfurt und der Demonstration gegen sie wurden in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai zwei Personen unter dem Vorwurf festgenommen, eine Parole gegen das Treffen der Innenminister gesprüht zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme gezielt von der Polizei angefahren, eine offene Verletzung an der Hand längere Zeit nicht versorgt.
Dass bei der folgenden Hausdurchsuchung “auch Zimmer unbeteiligter MitbewohnerInnen durchwühlt wurden, macht deutlich, wie unverhältnismäßig und letztlich illegal der Polizei-Einsatz war. Als Begründung für die Durchsuchung der gesamten Wohnung genügten Polizei und Staatsanwaltschaft neben dem unterstellten Graffiti einige politische Plakate im Flur“, so das damalige Fazit aus dem Bündnis gegen die Innenministerkonferenz.
Das Amtsgericht Frankfurt hat nun festgestellt (Geschäftsnummer 6140 Js 221088/11 – 931 Gs), dass wenigstens die Hausdurchsuchung der Räume des in der Wohnung angetroffenen Mitbewohners rechtswidrig war: “Die (…) angeordnete Durchsuchung der Wohn-, Neben-, und Geschäftsräume des Beschuldigten (…) erfolgte zu Unrecht.“ Und weiter: “Die dabei aufgefundenen Gegenstände wurden mithin auf rechtswidriger Grundlage sichergestellt.”
Die Staatsanwaltschaft hat dieses Urteil akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt.
Siehe auch den Artikel hier.
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