Räumungsklagen als Geschäftspolitik der ABG?
Auf die konservativ-liberale Römerführung kommen Fragen zum Duktus der kommunalen Wohnungspolitik zu. Nicht nur, dass das schwarz-grüne Gespann im Einvernehmen mit dem rückwärtsgewandten Zeitgeist den sozialen Wohnungsbau gegen Null fährt, gewinnen Beobachter den Eindruck, dass die AGB als städtische Wohnungsgesellschaft eher am Bau luxuriöser Eigentumswohnungen interessiert ist, denn am Erhalt günstiger Wohnbedingungen für ärmere Städter. Und derer gibt es immer mehr.
Im Zusammenhang mit aktuellen Zwangsräumungen dieses hoch-profitablen Betriebs stellt die Partei Die Linke eine diesbezügliche Anfrage im Römer:
Gehören Klageverfahren zur Geschäftspolitik der ABG Holding?
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Gerichtsverfahren der ABG Holding gegenüber MieterInnen anhängig. Z. B. vernahm man aus dem Frankfurter Amtsgericht, dass allein 2.000 Klagen der ABG Holding anhängig seien. Offensichtlich wird über den Klageweg versucht, MieterInnen einzuschüchtern.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Gerichtsverfahren sind bezüglich des Abbaus von Satellitenschüsseln anhängig?
2. Wie viele MieterInnen werden derzeit mit Räumungsklagen überzogen?
3. Wie viele Klageverfahren resultieren aus Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung?
4. Wie viele dieser Beschwerden über Nebenkostenabrechnungen versucht die ABG Holding abzuwehren durch eine Anzeige wegen Prozeßbetrug?
5. Gehört es zur allgemeinen Geschäftspolitik der ABG Holding MieterInnen mit Klageverfahren einzuschüchtern?
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