Private Videoüberwachung öffentlichen Raumes: mehr als 900 Kameras in Frankfurt gezählt
Auf dem Territorium der Stadt Frankfurt haben Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Verlauf der letzten 12 Monate durch Hinweise aus der Bevölkerung und durch eigene Recherche mehr als 350 Grundstücke und Gebäude identifiziert, auf denen mehr als 900 Videokameras so platziert und ausgerichtet sind, dass sie sich dafür eignen, den benachbarten öffentlichen Straßenraum zu beobachten.
Betreiber dieser Videokameras sind u. a. Apotheken, Arztpraxen, Banken (in außerordentlich hoher Zahl), Cafés, Detekteien, Handwerksbetriebe, Immobilienmakler, Industriebetriebe, Juweliere, Kleingartenvereine, Krankenhäuser, Restaurants, Speditionen, Spielhallen, Sportstätten, Tiefgaragen, die Universität und einige andere öffentliche Einrichtungen.
Bei vielen dieser Kameras sind Zweifel berechtigt, ob ihre Installation den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Rechtsnormen (z. B. des HSOG oder des Urteils den Bundesgerichtshofs vom 24.05.2013 – Az.: V ZR 220/12) entspricht. Stichprobenartige Beschwerden beim Hessischen Datenschutzbeauftragten machten deutlich, dass illegale Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums kein Einzelfall ist; zugleich wurde erkennbar, dass es in vielen Fällen möglich ist, durch Beschwerden die Beseitigung dieser Überwachungskameras durchzusetzen.