Ein Novum in Frankfurt: Bürgerinitiative fordert Videoüberwachung eines Platzes und einer Straßenbahn-Haltestelle
Die Frankfurter Rundschau berichtet am 12.07.2017: „Tatort Gravensteiner Platz: ein zusammengeschlagener Mann, ein überfallener und mit einem Elektroschocker bedrohter 13-Jähriger, ein niedergestochener und lebensbedrohlich verletzter 27-Jähriger… Anwohner fordern deshalb eine Videoüberwachung auf dem Platz, ’nicht zuletzt wegen der Kinder’… Filip Tepsic ist… aktiv geworden. Er hat eine Online-Petition gestartet. ‚Die Sicherheitssituation an der Haltestelle ist unzureichend‘, sagt er. Tagsüber sei die Siedlung Frankfurter Bogen ein familiäres, ruhiges Viertel, ‚aber wenn es dunkel wird, wird es unübersichtlich.‘ Rund ein Dutzend Mal habe er die Polizei in den anderthalb Jahren gerufen, in denen er am Bogen wohnt, wegen Schlägereien, Randalen und Lärm. Eine Kamera, die den Bereich von Straßenbahn- und Bushaltestelle überwacht, könnte abschreckend wirken oder wenigstens zur Täteridentifizierung beitragen, sagt er…“
CDU-Politiker im Stadtteil (wen wundert es?) unterstützen die Forderung nach Videoüberwachung, SPD-Stadtteilpolitiker sind skeptischer. Sie wollen auf Prävention setzen. „Wir sollten mit Streetworkern arbeiten oder Möglichkeiten schaffen, bei denen Leute ihre Aggressionen abbauen können“, sagt ein Vertreter der SPD gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Auch die Frankfurter Polizei – in der Innenstadt fordert sie vehement eine Ausweitung der Videoüberwachung – ist skeptisch. „Es hat in dem Gebiet in den vergangenen sechseinhalb Monaten 50 Delikte gegeben, die Hälfte davon Ladendiebstähle“, sagt ein Sprecher der Polizei lt. Bericht der Fr. Rundschau. Damit sind die Kriterien, wann die Polizei Videoüberwachung in Erwägung zieht, bei weitem nicht erfüllt.CDU-Politiker im Stadtteil (wen wundert es?) unterstützen die Forderung nach Videoüberwachung.
Dass Videoüberwachung eines Platzes die Ursachen von Kriminalität nicht beseitigt, in der Prävention von Gewalt mäßige Ergebnisse zeigt und Zivilcourage von Dritten bei der Beobachtung von Übergriffen nicht ersetzen kann, ist eine Binsenweisheit. Gleiches gilt für die Feststellung, dass Videoüberwachung bei der Mehrzahl von Formen kriminellen Handelns lediglich einen Verdrängungseffekt hat oder maximal im nachhinein der Aufklärung von Straftaten dienen kann. Weiterlesen »