Das Jobcenter Frankfurt und das Informationsfreiheitsgesetz: Eine endlose Geschichte von Ignoranz, Unwillen oder bürokratischer Unfähigkeit
Das Jobcenter Frankfurt hat im Laufe der letzten 12 Monate nachweislich mindestens vier Anträge erhalten, seine hausinternen Arbeitsanweisungen gemäß den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu veröffentlichen.
- Anfrage über fragdenstaat.de vom 20.10.2016.
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom 02.05.2017.
- Anfrage über fragdenstaat.de vom 13.07.2017.
- Anfrage einer Leistungsberechtigten nach SGB II aus Frankfurt vom 20.09.2017.
Wurde die erste Anfrage noch komplett ignoriert und danach Auskünfte nachhaltig verweigert, wurde Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eingelegt. Diese teilte am 17.07.2017 mit: „…das Jobcenter Frankfurt am Main hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es seine internen Arbeitsanweisungen auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen wird. Die Veröffentlichung soll bis Mitte August erfolgen. Dies begründete die Behörde damit, dass die Weisungen vorab nochmals überprüft werden sollen. Nach der Veröffentlichung sind die Weisungen i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemein zugänglicher Quelle beschaffbar, womit Ihrem Antrag genügt wäre. Ob das Jobcenter die Weisungen tatsächlich veröffentlicht hat, werde ich zu gegebener Zeit nachprüfen und das Verfahren erneut aufnehmen…“
Am 11.09.2017 war es dann endlich so weit, die ersten sieben Arbeitsanweisungen wurden veröffentlicht. Inzwischen sind es zwölf, wie ein Blick auf die Homepage des Jobcenters Frankfurt zeigt. Die Inhalte sind eher banal und regeln behördeninterne Umgangs- und Verfahrensweisen. Die für die „KundInnen“ des Jobcenters wichtigen Arbeitsanweisungen im Bezug auf
- die Bearbeitung eines Antrags auf Leistungen nach SGB II und die dabei zu beachtenden Fristen,
- den Umgang mit akut mittellosen AntragstellerInnen,
- die Entgegennahme und Bearbeitung von Unterlagen, die AntragstellerInnen persönlich abgeben oder die sie dem Jobcenter zusenden,
- die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten (KdU), Weiterlesen »