#Hessentrojaner: Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lehnt den Entwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des “Verfassungsschutzes” in Hessen ab
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wurde von den Fraktionen von FDP und Linken im Hessischen Landtag als Sachverständige für die Beratung des von CDU und Grünen vorgelegten Entwurfs zur Neufassung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes (Stichwort: „Hessentrojaner“) benannt. In einer inzwischen auch vom Hessischen Landtag veröffentlichten Stellungnahme (nachlesbar ab Seite 181 bzw. Blatt 15) benennt die Gruppe eine Vielzahl von Kritikpunkten am Gesetzentwurf.
Als “FAZIT” stellt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fest: “Die Eingangs dargestellte Verhältnismäßigkeit, die sicherzustellen hat, dass Schutzmaßnahmen zur Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte nicht zu deren größten Gefahr werden, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Vielmehr werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sehr stark ausgeweitet, ohne dass dem angemessene Schutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber stehen, oder auch nur ein wirksame Kontrolle entgegen gesetzt würde. Das Bekenntnis zur Unschuldsvermutung, eine tragende Säule unseres Rechtssystems und damit unabdingbarer Teil unserer Grundordnung, ist dem Vorstoß der Regierungskoalitionen nicht zu entnehmen.
Vielmehr wird mit dem undefinierten Rechtsbegriff des ‘Gefährders’, der Ausweitung der Überprüfungen, der Datenübermittlungen und des Beobachtetens unbeteiligter Dritter der Kreis derer, die sich nicht mehr vorbehaltlos als „unbescholten“ erachten können, ausgeweitet. Da hierbei auf Methoden zurück gegriffen wird, deren Wirksamkeit, abgesehen von einer vermeintlichen Steigerung der ‘gefühlten Sicherheit’, in keiner Weise belegt sind, halten dieDatenschützer Rhein-Main es für sehr bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf weder eine Befristung noch eine Evaluation der Wirksamkeit der mit ihm ermöglichten, umfangreichen Überwachungsmethoden vorsieht.”
Weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von CDU und Grünen haben u. a.
- das Mobile Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus – für demokratische Kultur in Hessen e. V.;
- der Hessische Jugendring e. V. und
- Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte
abgegeben. Auch sie sind in der Veröffentlichung des Hessischen Landtag nachlesbar.
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