Datenschutzrechtlich zweifelhafte Praxis der Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Frankfurt – Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht kein Problem in fragwürdigen Praktiken
Die Fraktion DIE LINKE. im Römer hatte am 21.09.2017 eine Anfrage mit der Überschrift “Gilt der Datenschutz auch für Mieter*innen?” an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet. In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Praxis verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die sich im (Mit-)Besitz der Stadt Frankfurt befinden: “Will man sein Interesse zur Anmietung einer Wohnung bekunden, muss man bei der ABG zum Beispiel angeben, welche Staatsangehörigkeit man besitzt und ob man wegen Hausstreitigkeiten verurteilt wurde. Bei der Nassauischen Heimstätte (NH) wird zusätzlich nach dem Arbeitgeber und dem Monatsnettoeinkommen gefragt.” Am 22.12.2017 wurde dazu die Antwort des Magistrats veröffentlicht.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat in einer ersten Stellungnahme die Antworten des Magistrats und die Praxis der Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Frankfurt bewertet und u.a. festgestellt:
Teilweise werden sensible Daten (Rasse, Herkunft, Staatsangehörigkeit) erhoben und geprüft, dies mit dem Argument, eine Durchmischung der Mieter pro Objekt zu gewährleisten. Die gleichen Daten können aber auch dazu verwendet werden, BewerberInnen zu diskriminieren. Was nun von beiden passiert, lässt sich von außen kaum beurteilen.
Besonders skandalös: Im Wohnungsbewerbungsbogen der Nassauischen Heimstätte wird unter “Nationalität” (einem Pflichtfeld im Antragsformular) differenziert zwischen “Deutschland” und “Deutsche anderer Herkunft”. Was letzteres ist, wird nicht erläutert. Das weckt Erinnerungen an den Ariernachweis der Jahre 1933 – 1945. Eine Begründung für diese Differenzierung wird nicht genannt. Weiterlesen »